Bei Häuslicher Gewalt handelt es sich um Gewalthandlungen im sozialen Nahraum, z.B. gegen Kinder, Partner und Ex- Partner.
Von Straßengewalt wird gesprochen, wenn es sich um Gewalthandlungen im öffentlichen Raum handelt, beispielsweise in der U-Bahn, Disco, Kneipe.
Täterinnen können sich ebenso wie Täter an die Fachberatungsstelle Gewaltprävention wenden.
Eine allgemeine Orientierungsberatung zum Thema Gewalt steht allen Menschen offen, die Fragen und Klärungsbedarf zur Thematik haben.
Die Beratung ist kostenlos.
Sie müssen eigenverantwortlich eine geeignete Maßnahme für die Erfüllung der Auflagen finden und diese absolvieren.
Es gibt eine Vielzahl von Auflagen, eine genaue Definition Ihrer Auflage finden Sie im Gerichtsurteil, dem Bewährungs- oder Führungsaufsichtsbeschluss oder der Einverständniserklärung zu einer vorläufigen Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine Auflage haben, wenden Sie sich an das zuständige Gericht oder fragen Ihren Gerichts- bzw. Bewährungshelfer.
Sie müssen den individuellen Anforderungen der Beratungs- oder Trainingsmaßnahme nachkommen.
Nach Ableistung der geforderten Auflage wird Ihnen eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.
Ihre Akte wird mit einem entsprechenden Vermerk erneut dem Gericht vorgelegt.
Das Anti-Aggressivitäts-Training (AAT) ist ein Gruppentraining, in dem die Teilnehmer mit ihrer Tat konfrontiert werden. Im Mittelpunkt stehen die Steigerung von Opferempathie und Tatverantwortung und damit insgesamt die positive Verhaltensänderung des Gewalttäters.
Teilnehmen können Männer oder Frauen ab 18 Jahren, die mehrere Vorstrafen wegen Körperverletzungsdelikten aufweisen. Das Training kann freiwillig oder aufgrund einer Auflage absolviert werden.
Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei der Fachberatungsstelle Gewaltprävention unter Tel. 0711-9455853-10 oder per E-Mail: gewaltpraevention@sozialberatung-stuttgart.de.
Von dort bekommen Sie ein Anmeldeformular, das Sie ausgefüllt zurückschicken. Anschließend erhalten Sie eine individuelle Rückmeldung bezüglich des weiteren Vorgehens.
Grundsätzlich ja, jedoch muss im Einzelfall abgeklärt werden, ob das Anmeldeverfahren durchführbar ist.
Ein AAT läuft über einen Zeitraum von einem halben Jahr und findet wöchentlich an einem Abend sowie zusätzlich an 2-3 Samstagen statt.
Ja, die Teilnahme kann auch freiwillig sein.
Die Sozialberatung Stuttgart e.V. führt das Training gemäß der Qualitätsstandards des Deutschen Instituts für Konfrontative Pädagogik (IKD) und des Frankfurter Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) verantwortlich durch.
Aktuell gibt es im Raum Stuttgart kein Training für Frauen.
Jeder Teilnehmer muss eine Eigenbeteiligung in Höhe von 180 € bezahlen. Ratenzahlung ist möglich.
Ein Trainingstermin darf aufgrund von Krankheit verpasst werden. Eine ärztliche Bescheinigung muss eingereicht werden.
Der Ausschluss aus dem Training wird den zuständigen Stellen (Bewährungshilfe, Gericht, Betreuer etc.) mitgeteilt. Die daraus entstehenden Konsequenzen trägt der Teilnehmer.
Ein AAT ist für eine Gruppengröße von 6-8 Teilnehmern ausgelegt.
Bei einer freiwilligen Teilnahme wird dies mit dem Teilnehmer individuell vereinbart. Bei der Teilnahme im Rahmen einer Auflage werden zwangsläufig alle beteiligten Stellen (Bewährungshilfe, Gerichte etc.) informiert.
In einem GST werden in einer Gruppe von bis zu 8 Teilnehmern gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien aufgezeigt und eingeübt. Es geht darum, das eigene gewalttätige Verhalten zu beenden, die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen, sich in die Opfer einzufühlen und sich in Konfliktsituationen verantwortlich und partnerschaftlich zu verhalten.
An einem GST können Männer ab 18 Jahren teilnehmen, die im sozialen Nahraum z.B. gegen Kinder, Partner oder Ex-Partner gewalttätig geworden sind. Eine Teilnahme ist freiwillig oder im Rahmen einer Auflage möglich.
Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei der Fachberatungsstelle Gewaltprävention unter Tel. 0711-9455853-10 oder per E-Mail: gewaltpraevention@sozialberatung-stuttgart.de.
Die Bewerbung kann aus der JVA erfolgen, wobei mehrere persönliche Vorgespräche Voraussetzung für eine Teilnahme sind.
Ein GST findet zweimal pro Jahr (Herbst/Frühling) statt. Es umfasst 14 Trainingseinheiten à 3 Stunden sowie 2 Follow-Up Termine.
Eine Teilnahme ist auch freiwillig möglich.
Das Training wird von 2 qualifizierten Trainern geleitet.
Die Sozialberatung Stuttgart e.V. bietet derzeit, aufgrund der geringen Nachfrage, kein GST für Frauen an.
Die Kostenbeteiligung beträgt 140 € für das gesamte Training. Ratenzahlung ist möglich.
Mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers können Sie an 2 Terminen fehlen, ohne aus dem Training ausgeschlossen zu werden.
Mit Ausschluss aus dem Training werden wir die Stelle, die Ihnen die Auflage erteilt hat bzw. die Sie an uns vermittelt hat sowie das Opfer über die unplanmäßige Beendigung informieren.
Die Gruppe besteht aus bis zu acht Teilnehmern.
Das Opfer sowie alle in den Prozess involvierten Stellen, wie zum Beispiel die Gerichtshilfe, die Bewährungshilfe, die Gerichte, das Jugendamt, die Opferberatungsstellen etc.
Täter und Täterinnen mit und ohne Auflage von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht.
Beratungen finden gemäß Terminabsprachen statt, in der Regel 14-tägig.
Es werden die vermittelnden oder beteiligten Stellen (Gerichte, Gerichtshilfe, Jugendamt, Bewährungshilfe etc.) sowie der/die Betroffene/n der Gewalthandlung informiert.
Wir sind ein Team von Dipl. SozialpädagogInnen und Dipl. SozialarbeiterInnen, mit Zusatzqualifikationen als Gestalttherapeut, Soziotherapeut, Anti-Aggressivitäts-Trainer®, Gewalt-Sensibilisierungs-Trainer und Fair-Streit-Trainer, die auf die Bearbeitung des Gewaltthemas spezialisiert sind.
Wir bieten auch Beratungsgespräche in türkischer und englischer Sprache an.
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